Delegierbare Behandlungslehre gem. §§ 132, 132a SGB V

Modul: Injektion - Infusion - Blutabnahme

Im Rahmen der Delegierbaren Behandlungspflege SGB V gemäß §§ 132,132a LG ½ können Pflegeassistenten einige behandlungspflegerische Aufgaben übernehmen. Im Modul Injektion-Infusion-Blutabnahme lernen Sie unter anderem die einzelnen Arbeitsschritte von der Vorbereitung bis zur Durchführung von Injektionen, Infusionen und Blutabnahmen kennen. Bestandteil sind ebenfalls die Richtlinien der Präanalytik. Pflegewissenschaftliche Grundlagen der Krankheitslehre können reflektiert werden. Mit Abschluss des Moduls erhalten Sie einen Qualifizierungsnachweis „Delegierbare Behandlungspflege SGB V gemäß §§ 132,132a“ und können damit Ihren Handlungsbereich in der Pflege erweitern.

Voraussetzungen

  • Pflegeassistenten mit praktischer Erfahrung von mindestens zwei Jahren

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: Haftungsrecht, Delegationsrecht, -grundsätze und -voraussetzungen
  • Hygienische Grundlagen: Prinzipien der Hygiene und Desinfektion, Fehlerquellen
  • Anatomie / Physiologie: Gewebearten, Arterien- Venensystem, Lymphsystem
  • Krankheitslehre / Pathologie: Hautauffälligkeiten und Gefäßauffälligkeiten
  • Komplikationen: Wundinfektion, Embolie, Notfallhandlungen
  • Pharmakologie: ärztliche Verordnung, Medikamentenaufbewahrung, -vorbereitung und -verabreichung, Dosierrichtlinien, Applikationsformen, Wirkung und Nebenwirkungen spezieller Medikamente
  • Richtlinien zur Qualitätssicherung des Laborierens medizinischer Untersuchungen (Präanalytik)
  • Theoretische Anleitung: Einzelne Arbeitsschritte Injektion, Infusion und Blutabnahme
  • Praktische Anleitung: Patientenvorbereitung und Übungen der Arbeitsschritte Injektion, Infusion und Blutabnahme, Nachbereitung, Blutdruckkontrolle
  • Dokumentation

Abschluss

Qualifizierungsnachweis „Delegierbare Behandlungspflege SGB V gemäß §§ 132,132a“