Delegierbare Behandlungslehre gem. §§ 132, 132a SGB V

Modul: Kompressionstherapie (10 UE)

Im Rahmen der Delegierbaren Behandlungspflege SGB V gemäß §§ 132,132a LG ½ können Pflegeassistenten ausgewählte behandlungspflegerische Aufgaben übernehmen. Im Modul Kompressionstherapie lernen Sie unter anderem die Prinzipien der Kompression, deren Risiken und Nebenwirkungen kennen. Sie erhalten praktische Anleitung in der Anwendung von Wickeltechniken und üben das fachgerechte Anziehen von Kompressionsstrümpfen. Pflegewissenschaftliche Grundlagen der Krankheitslehre können reflektiert werden. Mit Abschluss des Moduls erhalten Sie einen Qualifizierungsnachweis „Delegierbare Behandlungspflege SGB V gemäß §§ 132,132a“ und können damit Ihren Handlungsbereich in der Pflege erweitern.

Voraussetzungen

  • Pflegeassistenten mit praktischer Erfahrung von mindestens zwei Jahren

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: Haftungsrecht, Delegationsrecht, -grundsätze und -voraussetzungen
  • Hygienische Grundlagen: Prinzipien der Hygiene und Desinfektion
  • Anatomie / Physiologie: Haut, Gefäße, Lymphsystem
  • Krankheitslehre / Pathologie: Hautauffälligkeiten und Gefäßerkrankungen
  • Komplikationen: Wundinfektion, Embolie
  • Pharmakologie: ärztliche Verordnung, Applikationsformen, Nebenwirkungen erkennen
  • Theoretische Anleitung: Prinzipien der Kompressionstherapie, Anwendungen /  Wirkungen Kompressionsverband und -strümpfe, Wickeltechniken, Risiken und Nebenwirkungen, Notfallhandlungen
  • Praktische Anleitung: Vorgangstherapie und Patientenvorbereitung, Kompressionsverbände anlegen, Kompressionsstrümpfe anziehen, Nachbereitung, Blutdruckkontrolle
  • Dokumentation

Abschluss

Qualifizierungsnachweis „Delegierbare Behandlungspflege SGB V gemäß §§ 132,132a“