Seit 2009 haben alle Menschen in Deutschland gesetzlich verankert das Recht auf uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Seither lernen Menschen mit und ohne besondere Bedürfnisse zunehmend gemeinsam. Schulbegleiter – auch Integrationshelfer oder Schulassistenten genannt – geben Kindern mit psychischen Störungen und geistigen oder körperlichen Behinderungen individuelle Unterstützung bei der Teilnahme am schulischen Unterricht.
Das Ziel ist die Integration in die Gemeinschaft, die Verbesserung ihrer lebenspraktischen, intellektuellen und sozialen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Entwicklung einer altersgerechten Selbstständigkeit und die Beförderung des individuellen Selbstbewusstseins.
Erst durch ihre medizinische und pflegerische Betreuung des Kindes während der Schulzeit wird ihm der Besuch eines Förderzentrums ermöglicht. Dabei arbeiten sie mit einem größeren Team von Mitarbeitern verschiedener Berufsgruppen zum Wohl des Kindes mit besonderem Unterstützungsbedarf und auch zum Wohl der Gruppe zusammen.